Blaulicht und Martinshorn müssen sein:
Stellen sie sich vor:
Sie wohnen in der Nähe des Feuerwehrhauses oder an der Hauptstrasse. Nachts um 1.00 Uhr fährt mit tatütata und Blaulicht die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei.
Sie wachen auf! Was denken Sie?
- Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen oder
- Die werden doch nicht zu uns kommen oder
- Sind alle unsere Kinder zu Hause
- Müssen die so einen Krach machen und mich in meiner wohlverdienten Nachtruhe stören
Sie sollten deshalb wissen !
Wird die Feuerwehr alarmiert zählt oftmals jede Sekunde, Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden.
Darum muss die Feuerwehr im Schadenfall möglichst rasch an der Einsatzstelle sein. Und dabei helfen Ihr die Sonderrechte nach §35 Straßenverkehrsordnung. Diese können aber nur in Anspruch genommen werden mit Blaulicht und Martinshorn. Es ordnet an: ” Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort frei Bahn zu schaffen.” Dies haben sie doch auch in der Fahrschule gelernt oder ?
Das Blaulicht alleine ist dafür nicht zulässig.
Zum Nachdenken:
Stellen sie sich vor, dass diese” krachmachenden” Feuerwehrleute
- Vor 5 Minuten noch selbst in ihren Betten waren, wie Sie.
- Um 6 Uhr wieder zur Arbeit müssen wie Sie.
- Die nächsten 2 oder 3 Stunden nicht mehr schlafen werden
Ihre Feuerwehr