Tätigkeiten des Stadtbrandinspektors
- Personalführung, Organisationsplanung
- für die Einsatzbereitschaft der 3 Feuerwehren
- für die Ausbildung der Feuerwehrmänner – und Frauen
- für die ordnungsgemäße Ausrüstung von Fahrzeug und Gerät
- für die Instandhaltung der 3 Feuerwachen
- Genehmigung von Dienstplänen
- Begleitung der Kinder.- und Jugendfeuerwehren
- Erlass von Dienstanweisungen
- Erstellung von Abrechnungen kostenpflichtigern Einsätze
- Überwachung von Haushaltsgeldern und Investitionsplanungen
- Beratung des BGM und der Gremien in allen Fragen des
Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe
- Vorbeugender Brandschutz
- Einsatzplanung
- Überwachung und Erstellung von Einsatzplänen
- Alarm- und Ausrückeordnungen
- Löschwasserversorgung
- Stellungnahmen zum örtlichen vorbeugenden Brandschutz
- Brandschutzbegehungen,
- Brandschutzunterweisungen und
- Brandschutzerziehung
in Betrieben, Schulen, Kindergärten Krankenhäusern, Altenheimen usw
- Katastrophenschutz
Besprechungen und Übungsvorbereitungen, überörtliche Einsatzplanung
- Dienstbesprechungen
- im Feuerwehrbeirat mit WF + BGM
- bei GF / ZF Sitzungen aller 3 Feuerwehren
- auf Löschbezirksebene
- auf Kreisebene
- überörtlich mit FW aus HP, Lorsch, Bürstadt, Groß-Rohrheim, Biblis oder Viernheim
- überregional mit FW aus Worms, Weinheim oder Mannheim